Reiserücktrittsversicherung
Bevor der Eindruck entsteht wir machen hier für einen bestimmten Versicherungszweig unverhohlen Werbung, berücksichtigen Sie bitte folgendes.
Wenn Sie Ihre Reise aus irgendwelchen noch so wichtigen Gründen kurzfristig absagen müssen, stellt Ihnen der Reiseveranstalter in der Regel happige Stornogebühren in Rechnung.
Das macht dann bis zu 100 Prozent des Reisepreises, die Ihnen der Veranstalter als Stornogebühren rechtens verrechnen kann. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Ihnen die Stornogebühren, beziehungsweise die entstandenen Kosten für den Reiserücktritt. Allerdings zahlt übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die Unkosten des Reiseveranstalters nur dann, wenn Sie einen triftigen Grund (Knochenbruch, plötzliche sie an der Reise hindernde Erkrankung, vielleicht auch eines Familienmitglieds) für den Rücktritt belegen können. So beispielsweise plötzliche Arbeitslosigkeit. Genaures entnehmen Sie am besten den Vertragsbedingungen der Versicherung, da diese mehr oder weniger Anbieter und Tarifbedingt von einander abweichen können (wie in allen Versicherungsbereichen).
Da die meisten Reisebüros/ Internetvermittler auch Reiserücktrittskostenversicherungen gleich mit anbieten, sind Sie gut beraten da gleich und gezielt anzufragen.
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist normalerweise zwischen 10 und 30€ zu haben.
Reiseabbruchversicherung
Wie jüngst von einem Gericht beschlossen wurde, können Sie sich nicht, wenn Ihnen ein Unfall auf dem Weg zum Flughafen/ Reisezielort passiert auf die Reiserücktrittskostenversicherung verlassen. Haben Sie bereits die Reisefahrt angetreten, so können Sie nicht mehr von der Reise zurücktreten, Sie müssen die Reise nun abbrechen, so die rechtliche Erklärung.
Gegen diesen Fall können Sie sich mit einer so genannten Reiseabbruchversicherung absichern.
Dabei stehen Ihnen je nach Versicherer unterschiedliche Leistungen bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise zu. Alle Reiseabbruchversicherungen sollen den Reisenden (im Idealfall) gegen alle zusätzlich entstehende Reisekosten (Umbuchungen, Rückflugänderungen etc.) und für eine anteilige Erstattung des Reisepreises finanziell absichern.
Ebenfalls etwaige Aufwendungen für nicht beanspruchte Leistungen einer Reise stehen Ihnen ebenfalls zu.
Mehr Info über Regelungen dazu in der Rubrik Reiserecht oder rechtliche Tipps.
Weiter Artikel: "die wichtigsten Reiseversicherungen"
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