Reiselexikon
Reisevertrag
Abschluss des Reisevertrags
Allgemeine Reise- oder Geschäftsbedingungen
Leistungs- und Preisänderungen
Prospekt/ Katalogangaben
Reisepreis
Sicherungsschein
Vertragsparteien (Reisebüro und/oder Reiseveranstalter, siehe auch "Hafter")
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Reiseversicherungen
Reise-Gepäckversicherung
Reise-Krankenversicherung
Reise-Rücktrittskostenversicherung
Reise-Unfallversicherung
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Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
Rücktrittsrecht
Stornogebühren
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Reisemängel
Unterschiedliche Reiseprobleme begründen einen Reisemangel. Ein Reisemangel wiederum bildet eine Grundlage um Reisepreisminderung durchzusetzen.
Die Art und Umfang des Mangels rechtfertigt die Höhe des Anspruchs auf eine Reisepreisminderung und darüberhinaus die Höhe auch auf einen möglichen Schadensersatz.
Vergleichen Sie am besten die entsprechenden Urteile aus der Rubrik Reiserecht. Die bereits gefällten Urteile können die Chancen, wenn es um Durchsetzung von Ansprüchen (notfalls auch vor dem Gericht) geht.
Finden Sie die Rechtsprechung, die Ihrem Fallbereich zugeordnet werden kann, kann diese als Stärkung Ihrer Ansprüche erfahrungsgemäß durchaus dienlich sein.
Begriffe, die beim Geltmachen der Ansprüche eine wichtige Rolle spielen können:
Mängelanzeige Abhilfe und Selbstabhilfe Aufwendungsersatz
Allgemeine Fragen zur Minderung des Reisepreises
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Reisemängel - Mängelarten
teilen sich auf in unerhebliche und erhebliche Mängel
Beförderung des Reisenden
Erhebliche Mängel
Erhebliche/unerhebliche Reisemängel wegen anderweitiger Unterbringung
Lärm
Klimaanlage
Reisemängel vor der Abreise
Reisemängeln im Umfeld der Unterkunft
Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags
Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Schimmel
Servicemängel
Sonderfall: Reisemängel bei Spezialreisen
Ungeziefers
Unterkunftsmängeln
Verpflegungsmängeln
Abbruch der Reise wegen eines erheblichen Reisemangels
Sachliche und formelle Voraussetzungen für die Kündigung
Einzelfälle
Rechtsfolgen der Kündigung
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Haftfragen/ Hafter
(teilt sich in Vollhafter und Teilhafter auf)
folgende Parteien können als Hafter in Betracht kommen:
das Beförderungsunternehmen/ Fluggesellschaft
die Autovermietung
die Hotelleitung / Unterkunftverantwortlichen
das Reisebüro/ Reisevermittler
der Reiseveranstalter
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